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In der gesetzlichen Krankenversicherung haben GKV-Versicherte in einigen ausländischen Staaten einen – wenn auch eingeschränkten – Anspruch auf Leistungen:
Voraussetzung für eine Leistung in diesen Ländern ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Für Behandlung in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht wird die EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (European Health Insurance Card –EHIC -) benötigt, diese gibt es nun seit 2004.
Bestellen Sie unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt die EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE, wenn Sie diese nicht schon von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Beachten Sie, dass für jede mitreisende Person eine eingen Karte ausgestellt wird.
Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland:
Belgien,
Bulgarien,
Dänemark,
Finnland,
Frankreich,
Griechenland,
Großbritannien,
Irland,
Italien,
Luxemburg,
Niederlande,
Österreich,
Portugal,
Rumänien,
Schweden,
Spanien,
Estland,
Lettland,
Litauen,
Polen,
Tschechien,
Slowakei,
Ungarn,
Slowenien,
Malta und
Zypern (griech. Teil).
Der Leistungsumfang im jeweiligen Land kann durchaus vom deutschen Standard abweichen, Versicherungsschutz besteht nach dem Recht des Aufenthaltslandes.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen deshalb immer den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Allein schon deshalb, weil bei der gesetzlichen Krankenkasse nie ein medizinisch notwendiger Rücktransport versichert ist.
Eine direkte Behandlung mit der EHIC vor Ort ist meist nicht möglich, die EHIC muss bei der jeweils zuständigen Krankenkasse in eine lokale Berechtigung "umgetauscht" werden.
Wenn Sie direkt einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen müssen, müssen Sie direkt vor Ort die Rechnung bezahlen und können diese dann aber im Wege der Kostenerstattung bei der Krankenkasse vor Ort zur Erstattung einreichen. Wenn dies nicht mehr vor Ort möglich ist, können Sie Ihre Rechnungen und Rezeptquittungen auch bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. Dies wird dann festellen, ob und ggf. welcher Betrag Ihnen erstattet werden kann.
Im Detail informiert die Deutsche Verbindungstelle Krankenversicherung – Ausland. Dort finden Sie immer die aktuellen Merkblätter zum jeweiligen Land mit allen Angaben zur ärztlichen Behandlung, Medikamente, Zuzahlungen, Krankenhaus und das Anschriftenverzeichnis der lokalen Krankenkassen.
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