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Reisekrankenversicherung - Gerichtsurteile |
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Beratungspflicht |
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Die Frage nach Mitreisenden dient bei Reiseversicherungen der Ermittlung von möglichen Zeugen des Versicherungsfalles, der für die Aufklärung der Umstände der Leistungspflicht dienlich sein können.
Antwortet der Versicherte einer Auslandsreise-Krankenversicherung auf wiederholte Frage nach mitreisenden Personen mit "nein", obgleich er mit einem anderen Reisenden gemeinsam gebucht hatte und er sich am Zielort nahezu täglich mit diesem traf und jene Person ebenfalls Ansprüche auf Erstattung von Krankenbehandlungskosten ähnlicher Krankheitssymptome geltend machte, so verliert der Versicherte den Anspruch auf Versicherungsleistung wegen vorsätzlich unzutreffender Angaben.
Das Verschweigen von Mitreisenden stellt einen relevanten Verstoß gegen die Wahrheitspflicht dar, der unabhängig vom Vorliegen eines Schadens bei dem Versicherer zur Leistungsfreiheit führt.
Sachverhalt:
Der Versicherte hatte Ansprüche auf Erstattung von Krankenbehandlungskosten in Kuba gemacht. Er hatte behauptet, 10 Tage stationär behandelt worden zu sein und täglich € 70,00 für Krankenbehandlung und Klinikaufenthalt gezahlt zu haben.
Auf wiederholte Rückfrage wurde die Frage nach mitreisenden Personen schließlich mit nein beantwortet, obgleich die Versicherten sich nahezu täglich getroffen hatten und gemeinsam zur ersten Behandlung gegangen waren. Das Gericht hatte es dahingestellt sein lassen, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten war.
Aktenzeichen: 182 C 2764/06 Urteil vom: 23.11.2006 Gericht: AG München
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Die Veröffentlichung des Urteils zur Reiserücktrittsversicherung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Daten mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Korrektheit der Angaben.
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Reisekrankenversicherung - Rechtssprechnung
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